Kosten & Förderung

Der Schulbesuch ist kostenlos. Für die Prüfungen der unmittelbaren Ausbildung werden von den Fachschülern keine Prüfungsgebühren erhoben. Externen-Prüfungen sind jedoch gebührenpflichtig. Fachbücher und andere Lernmittel müssen allerdings selbst angeschafft werden.

Es besteht Rechtsanspruch auf BAföG-Förderung als Schüler-BAföG oder Meister-BAföG. Maßnahmen zur Rehabilitation werden beim zuständigen Arbeitsamt beantragt. Zeitsoldaten wenden sich an die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr.

Finanzielle Förderung (nach BAföG oder AFBG)

Schüler der Fachschule Technik können für Ihre Aus- und Weiterbildung finanzielle Unterstützung erhalten. Leistungen können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bewilligt werden und sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen.

Nach dem BAföG wird Ausbildungsförderung gewährt, wenn Schülern der Fachschule Technik die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem einzelnen, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie, die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Das AFBG (auch 'Meisterbafög' genannt) verfolgt die Ziele, Teilnehmern an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Gefördert werden können Handwerker und andere Fachkräfte, die sich u. a. auf einen Fortbildungsabschluss zum Techniker vorbereiten. Die Förderung ist an bestimmte persönliche Anforderungen geknüpft.