Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Besuch einer Technikerschule setzt voraus:

  • Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
  • die bestandene Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
  • eine weitere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr

Zugangsberufe

Der Besuch der Fachschule Technik setzt den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Berufs­aus­bildung und eine mindestens einjährige Berufsausübung voraus. Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf oder Berufs­fach­schul­abschluss nach Bundes- oder Landesrecht wird als Zugangsberuf bezeichnet.

Eine Liste der qualifizierenden Zugangsberufe zu den Fach­richtungen Mechatronik und Informationstechnik finden Sie hier:

Zugangsberufe

Als Zugangsberufe für die Fachrichtung Produktions­technik und Datenmanagement gelten alle Berufe der Metall-, Elektro- und Informationstechnik.